Die Zuständigkeit zur Regelung des Zivilrechts ist in einem Bundesstaat wie Österreich seit der Monarchie zwischen dem Reichs- bzw. Bundesgesetzgeber einerseits und den Landesgesetzgebern andererseits aufgeteilt.
Wenngleich bei genereller Betrachtung das Übergewicht beim Zentralstaat liegt, kommt den Ländern in gewissen Materienbereichen doch eine nicht unmaßgebliche eigenständige politische Gestaltungsbefugnis zu.
Eine rechtssystematische Wegweisung dahin zu bieten, wie die Verzahnung der einzelnen Materienbereiche jeweils aufgelöst werden kann, ist die Zielsetzung dieser Untersuchung, die im Wintersemester 2025/26 von der Johannes Kepler Universität Linz als Dissertation approbiert wurde.
Dr. Markus Grof Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaft an der Johannes Kepler Universität Linz als Rechtsanwalt zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich (dzt. ruhend) derzeit Sachbearbeiter in der zentralen Rechtsabteilung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in Wien
Es sind momentan noch keine Pressestimmen vorhanden.