Strafrecht und Strafprozeß wiesen zur Zeit Beccarias eine Unzahl grober Mißbräuche auf, wie z. B. die Folter, erbärmlicher Zustand der Untersuchungsgefängnisse, lange Dauer der Untersuchungen, verschwenderische Anwendung der Todesstrafe, Verhängung grausamer, gefühlverhärtender Strafen für unbedeutende Verbrechen, Konfiskationen, Stellung verfänglicher Fragen, Beeidigung des Angeklagten u. a. m. Der Umsturz des mit solchen Mängeln behafteten Strafsystems, auf dessen Trümmern er ein neues errichten wollte, ist der von Beccaria mit seiner Schrift verfolgte Zweck. Diesen suchte er nicht dadurch zu erreichen, daß er die bestehenden Gesetze und Einrichtungen einer eingehenden historischen Kritik unterzog, um das Unbrauchbare und Veraltete auszuscheiden; denn er wollte sie nicht verbessern, sondern Neues schaffen.
Cesare Beccaria (1738-1794), bedeutender italienischer Rechtsphilosoph und Strafrechtsreformer im Zeitalter der Aufklärung, beendete sein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Pavia. Berühmt wurde er durch sein 1764 erschienenes und in 22 Sprachen übersetztes Buch »Dei delitti e delle pene«. In diesem, vom Gedankengut der Aufklärung und der utilitaristischen Ethik geprägten Werk vertrat er die These, daß der Staat nur das Maß an Strafen verhängen solle, welches zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich ist. Bei der Strafzumessung sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Nicht die Schwere der Strafe sei entscheidend, sondern die konsequente Anwendung der Strafgesetze. Folter und Todesstrafe lehnte Beccaria jedenfalls für normale und ruhige Zeiten ab. In unruhigen Zeiten jedoch sei zumindest die Todesstrafe weiterhin unverzichtbar. Der 1762 in Toulouse an Jean Calas verübte Justizmord soll ihn zur Herausgabe seines Buches veranlasst haben. Unter den zuerst veröffentlichten Kommentaren verdienen die von Voltaire (Commentaire sur le livre des délits et des peines, 1766) und von Diderot (in der Ausgabe von Röderer) sowie von Schall (Von Verbrechen und Strafen, Leipzig 1779) genannt zu werden. Sein Werk bildete in ganz Europa die Grundlage zu Reformen des Strafrechts. Allerdings bedeutete dies nicht, dass seine Auffassungen sogleich auf allgemeine Zustimmung gestoßen wären. Zu den zeitgenössischen Verteidigern der Todesstrafe zählten unter anderen Immanuel Kant, Johann Wolfgang von Goethe sowie Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Sie alle vertraten die Ansicht, daß dem Staat im Sinne eines auf Vergeltung ausgerichteten Strafrechts in der Todesstrafe ein äußerstes Mittel bleiben müsse, um auf schwerste Verstöße gegen die Rechtsordnung reagieren zu können. Die allmählich zahlreicher auftretenden Zweifler am Sinn der Todesstrafe konnten diese Abkehr mit Beccarias Argumenten verstärken und beschleunigen.
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