Die Digitalisierung von Abläufen ist ein wichtiges Handlungsfeld der öffentlichen Verwaltung. Auch in der Schulverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen werden vermehrt Abläufe mithilfe von neu entwickelter Software digitalisiert. Hierfür gilt jedoch eine ganze Reihe von Rechtsnormen, die in den entsprechenden Softwareentwicklungsprojekten zu berücksichtigen sind. Dieser Leitfaden stellt die wichtigsten Rechtsvorschriften kompakt vor und gibt praktische Tipps zu ihrer konkreten Umsetzung im Projektalltag. Er richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer sowie Informatikerinnen und Informatiker, die an solchen Projekten mitwirken und über keine oder nur begrenzte Rechtskenntnisse verfügen. Diese Zielgruppe wird in die Lage versetzt, typische rechtliche Problemstellungen rechtzeitig zu erkennen und bei schwierigen Fällen frühzeitig kompetenten rechtlichen Rat von Spezialisten einzuholen. Eine praktische Checkliste hilft dabei, Softwareentwicklungsprojekte der Schulverwaltung mit wenig Zeitaufwand daraufhin zu überprüfen, ob die wichtigsten Rechtsvorschriften beachtet wurden.
Dr. Matthias Kurz ist seit 2014 als IT-Referent in der Schulverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Zuvor war er IT-Architekt und Projektleiter bei DATEV und Leiter des Forschungsbereichs Geschäftsprozessmanagement am Institut für Wirtschaftsinformatik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Er hat Abschlüsse in Wirtschaftsinformatik (Dr. rer. pol.), Informatik (Dipl.-Inf. (Univ.)) und Wirtschaftsrecht (LL.M.).
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