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Rechtsbeugung? Aachener Rechtsprechung zu Schufa- und Bankgebühren!
Überprüfen Sie alles und sparen Sie Geld. Ohne (und mit) Rechtsanwalt.
Geistes-, Sozial- & Kulturwissenschaften
ePUB
3,8 MB
DRM: Wasserzeichen
ISBN-13: 9783844878820
Verlag: BoD - Books on Demand
Erscheinungsdatum: 15.11.2011
Sprache: Deutsch
Barrierefreiheit: Eingeschränkt zugänglich
erhältlich als:
10,99 €
inkl. MwSt.
sofort verfügbar als Download
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Mehr InfosHier erfahren sie, wie die Justiz in Aachen eine BGH-Entscheidung zu Bankgebühren verhindert hat.
Angeblich liegt keine grundsätzliche Bedeutung vor.
§ 511 Abs. 4 Nr. 1 und § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO = grundsätzliche Bedeutung!
Unter grundsätzlicher Bedeutung ist zu verstehen,
dass sich die Auswirkungen der Entscheidung in quantitativer Hinsicht nicht in einer Regelung der Beziehungen der Parteien, auch über das Streitobjekt hinaus, oder in einer von vorneherein überschaubaren Anzahl gleichgelagerter Angelegenheiten erschöpfen dürfen, sondern eine unbestimmte Vielzahl von Fällen betreffen müssen.
(ZPO-Kommentar, Thomas/Putzo, § 546 Rn 19 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 543 Rn 4)
Angeblich liegt keine grundsätzliche Bedeutung vor.
§ 511 Abs. 4 Nr. 1 und § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO = grundsätzliche Bedeutung!
Unter grundsätzlicher Bedeutung ist zu verstehen,
dass sich die Auswirkungen der Entscheidung in quantitativer Hinsicht nicht in einer Regelung der Beziehungen der Parteien, auch über das Streitobjekt hinaus, oder in einer von vorneherein überschaubaren Anzahl gleichgelagerter Angelegenheiten erschöpfen dürfen, sondern eine unbestimmte Vielzahl von Fällen betreffen müssen.
(ZPO-Kommentar, Thomas/Putzo, § 546 Rn 19 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 543 Rn 4)
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