Im Rahmen von Verschmelzungen oder Spaltungen nach dem Umwandlungsgesetz stellt sich immer wieder die Frage, ob vinkulierte Anteile an Kapitalgesellschaften oder Anteile an Personengesellschaften, die zum Vermögen des übertragenen Rechtsträgers gehören, auch dann auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen, wenn hierzu keine ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen wurde. Der vorliegende Titel plädiert für einen Übergang der personengebundenen Gesellschaftsanteile im Rahmen der umwandlungsrechtlichen Universalsukzession.
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