Dieser Ratgeber wird Ihnen bei der Beantwortung der Frage helfen, ob ein Arbeitgeber eine Kündigung eines Arbeitsverhälntisses auch dann aussprechen kann, wenn der Arbeitnehmer seine Eignung oder Fähigkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung ohne eigenes Verschulden verliert.
Jahrgang 1962, war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Trier in einer Anwaltskanzlei tätig. Seit 1992 ist er Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt.
Kathrin Thies
Jahrgang 1958, war in Freiburg i.Brsg. tätig, seit 1991 als Rechtsanwältin auch beim Oberlandes-gericht Karlsruhe zugelassen. Seit 1992 ist sie Richterin in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt, seit 2017 Präsidentin des Landesarbeitsgerichts.
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