Kaspar Hauser

Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen

Paul Johann Anselm Feuerbach

Geschichte & Biografien

Hardcover

104 Seiten

ISBN-13: 9783966624855

Verlag: Boer

Erscheinungsdatum: 18.03.2025

Sprache: Deutsch

Schlagworte: Klassiker der Rechtswissenschaft, Adel und Gesellschaft, Geistige Entwicklung, Erziehung, Politik und Genealogie

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Sein ganzes Wesen und Benehmen zeigte an ihm ein kaum zwei- bis dreijähriges Kind in einem Jünglingskörper. Die meisten dieser Polizeimänner waren nur darüber geteilt, ob man ihn für einen Blöd- oder Wahnsinnigen oder für einen Halbwilden halten solle. Der eine und andere meinte jedoch: es wäre wohl möglich, daß in diesem Buben ein feiner Betrüger stecke, eine Meinung, welche durch folgenden Umstand einen nicht geringen Schein für sich gewann. Man kam auf den Einfall, zu versuchen, ob er vielleicht schreiben könne, gab ihm eine Feder mit Tinte, legte einen Bogen Papier vor ihm hin und forderte ihn auf, zu schreiben. Er schien darüber Freude zu bezeigen, nahm die Feder nichts weniger als ungeschickt zwischen seine Finger und schrieb zu aller Anwesenden Erstaunen, in festen, leserlichen Zügen den Namen: Kaspar Hauser.
Paul Johann Anselm Feuerbach

Paul Johann Anselm Feuerbach

Paul Johann Anselm Feuerbach (1775-1833), Rechtsgelehrter und Kriminalist, gilt als Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre. Ab 1792 studierte er an der Universität Jena Philosophie, dann die Rechte. Nach der Habilitation 1798 arbeitete er als Privatdozent. 1795 wurde er zum Doktor der Philosophie, 1799 zum Doktor der Rechte promoviert. Im Jahr 1801 erhielt er an der Universität von Jena eine außerordentliche Professur der Rechte, bald darauf die ordentliche Professur. 1802 folgte er dem Ruf der Universität Kiel. 1804 wechselte er an die Universität Landshut, wo er den Auftrag bekam, den Entwurf zu einem bayerischen Strafgesetzbuch auszuarbeiten. Daraufhin wurde er 1805 als Geheimer Referendar in das Ministerialjustiz- und Polizeidepartement nach München versetzt, 1806 zum ordentlichen Mitglied jenes Departements und 1808 zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt. Bereits 1806 tat Feuerbach durch seinen Entwurf zur Abschaffung der Folter den ersten Schritt zur Beseitigung der Mißstände in der bayerischen Kriminaljustiz. Eine wesentliche Verbesserung der Rechtspflege begründete das von ihm entworfene neue Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern (München 1813). Es galt, wenn auch mit einigen Änderungen, bis zum Inkrafttreten des Strafgesetzbuchs für das Königreich Bayern von 1861. Gleichzeitig arbeitete Feuerbach seit 1807 auf königlichen Befehl den Code Napoléon in ein Bürgerliches Gesetzbuch für Bayern um. 1814 wurde er zum zweiten Präsidenten des Appellationsgerichts in Bamberg, 1817 zum ersten Präsidenten des Appellationsgerichts für den Rezatkreis in Ansbach und 1821 zum Wirklichen Staatsrat befördert.

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