Um einen Fußgängerüberweg, umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt, zu beantragen, reicht es aus, wenn ich der Behörde mitteile, dass es an der besagten Stelle zu gefährlichen Situationen kommt, richtig? Ein guter Anfang, aber bevor ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann, muss die Straßenverkehrsbehörde eine gründliche Prüfung durchführen. Was genau sind die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges?
Fußgängerüberwege sind nur innerorts auf beleuchteten Straßen mit maximal einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Auf beiden Seiten des Fußgängerüberweges müssen Gehwege vorhanden sein. Bei Tempo 30 (50) muss der Fußgängerüberweg auf 50 m (100 m); der Wartebereich des Fußgängerüberwegs auf 30 m (50 m) erkennbar sein.
Mit mehreren Jahren Berufserfahrung als Straßenverkehrsbehörde eines Landkreises hat Markus Herbst sein Wissen im Bereich Straßenverkehrsrecht stetig vertieft. Er hat einen Abschluss als Bachelor of Arts Public Management, schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Seit Januar 2025 ist Markus Zertifizierter Referent für Arbeitsstellensicherung nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999) des Industrieverbandes Straßenausstattung e.V. (IVSt).
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