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![Frühe Intervention und Beratung Strafunmündiger (FIBS)](https://images.bod.com/images/fruehe-intervention-und-beratung-strafunmuendiger-fibs-heinz-mueller-9783946455035.jpg/500/500/Fr%C3%BChe_Intervention_und__Beratung_Strafunm%C3%BCndiger_%28FIBS%29.webp)
Frühe Intervention und Beratung Strafunmündiger (FIBS)
Kinderdelinquenz zwischen Prävention und Intervention im Haus des Jugendrechts Ludwigshafen. Ein Evaluationsbericht
Gesellschaft, Politik & Medien
Paperback
188 Seiten
ISBN-13: 9783946455035
Verlag: ISM Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz
Erscheinungsdatum: 12.12.2019
Sprache: Deutsch
Farbe: Ja
15,00 €
inkl. MwSt. / portofrei
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Mehr erfahrenDie Fachstelle Frühe Intervention und Beratung Strafmündiger (FIBS) in Ludwigshafen stellt ein niedrigschwelliges, nicht-stigmatisierendes und beteiligungsorientiertes Angebot an der Schnittstelle zu Schulen, Jugend- und Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen dar. Eingebunden in ein kommunales Gesamtkonzept fungiert FIBS als ein Beratungs- und Netzwerkknoten in einem zentralen gesellschaftlichen Handlungsfeld und betritt damit gewissermaßen Neuland.
Die Fachstelle antwortet damit auf Herausforderungen, die sich stellen, wenn Kinder durch delinquentes und normabweichendes Verhalten auffallen und sich Zuständigkeitsfragen stellen, da sie bis zum 14. Lebensjahr strafunmündig sind und damit nicht von der Justiz zur Rechenschaft gezogen werden können. Gleichzeitig zeichnen sich oftmals sogenannte kriminelle Karrieren vor dem 14. Lebensjahr ab, ohne dass entsprechende Reaktionsweisen der beteiligten Institutionen folgen, sodass präventive Möglichkeiten der Beratung und Begleitung der Kinder und ihrer Familien ungenutzt bleiben.
Der vorliegende Bericht beschreibt die Entwicklung und Konzeptionierung der Fachstelle, stellt die Ergebnisse der dazugehörigen Begleitforschung vor und identifiziert, aufbauend auf den Ergebnissen, Transferstrategien.
Die Fachstelle antwortet damit auf Herausforderungen, die sich stellen, wenn Kinder durch delinquentes und normabweichendes Verhalten auffallen und sich Zuständigkeitsfragen stellen, da sie bis zum 14. Lebensjahr strafunmündig sind und damit nicht von der Justiz zur Rechenschaft gezogen werden können. Gleichzeitig zeichnen sich oftmals sogenannte kriminelle Karrieren vor dem 14. Lebensjahr ab, ohne dass entsprechende Reaktionsweisen der beteiligten Institutionen folgen, sodass präventive Möglichkeiten der Beratung und Begleitung der Kinder und ihrer Familien ungenutzt bleiben.
Der vorliegende Bericht beschreibt die Entwicklung und Konzeptionierung der Fachstelle, stellt die Ergebnisse der dazugehörigen Begleitforschung vor und identifiziert, aufbauend auf den Ergebnissen, Transferstrategien.
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