e-Justice - Praxishandbuch

e-Justice - Praxishandbuch

8. Auflage

Henning Müller

Geistes-, Sozial- & Kulturwissenschaften

Paperback

568 Seiten

ISBN-13: 9783758307089

Verlag: Books on Demand

Erscheinungsdatum: 08.12.2023

Sprache: Deutsch

Schlagworte: beA, Elektronischer Rechtsverkehr, beBPo, eAkte, Digitalisierung

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Die 8. Auflage des e-Justice-Praxishandbuchs ist eine weitgehende Neubearbeitung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung nach Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des ERV für viele Verfahrensprofis, unter Berücksichtigung der gerade in den Jahren 2022/2023 zahlreich ergangenen Rechtsprechung der Bundesgericht zum elektronischen Rechtsverkehr und zur eAkte.

Dieses Handbuch aus der Praxis für die Praxis soll die Anwaltschaft und andere Prozessvertreter, Behörden und Gerichte auf Fallstricke bei Form- und Fristfragen im eJustice- und eGovernment-Prozess hinweisen, praktische Beispiele, Tipps und Checklisten liefern, um die veränderte Kommunikation fehler- und haftungsfrei zu meistern und den Blick schärfen, um die Grundlagen der neuen Techniken zu verstehen - ohne dabei ein Techniker sein zu müssen - das neue Prozessrecht zu beherrschen und die eigene Organisation hierauf anzupassen.

Pressestimmen zu Vorauflagen:
"In seiner umfassenden Darstellung der rechtlichen und organisatorischen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist das Werk einzigartig. Alle, die sich mit beiden Themen befassen, werden auf das Handbuch von Müller gerne als Ratgeber zurückgreifen." (NZA 2019, 1123)

"(...) Er beschreibt detailliert die Funk­ti­ons­weisen der verschiedenen Dienste und beantwortet zugleich rechtliche Fragestellungen in deren Zusammenhang. Es handelt sich also um eine Handreichung von einem Praktiker für Praktiker. (...)" (www.edvgt.de, Februar 2019)

Aus dem Inhalt:
- sichere Übermittlungswege (insb. beA, beSt, beBPo, eBO und MJP),
- Fristenlauf und elektronische Zustellungen,
- Formfragen,
- Transfervermerk, Prüfprotokolle und Prüfvermerk,
- qualifizierte elektronische Signaturen und VHN,
- das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB),
- Anwaltshaftung,
- das elektronische Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
- Digitalisierung in Kanzlei und Behörden,
- Organisation von Scanprozessen (TR RESISCAN),
- Beweiswerterhaltung mit elektronischen Dokumenten,
- Ergonomie der eAkte,
- Changemanagement.
Henning Müller

Henning Müller

Prof. Dr. Henning Müller ist seit dem 5. November 2025 Präsident des Sozialgerichts Frankfurt am Main. Er ist Honorarprofessor der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen, sowie Lehrbeauftragter der Philipps-Universität Marburg für Sozialrecht und Mediation.

Von 2010 bis 2020 übernahm er die Aufgaben als Präsidialrichter für IT und Organisation in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit, von 2017 bis 2020 auch in der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit.

Er beschäftigt sich in zahlreichen Publikationen und Vorträgen schwerpunktmäßig mit der Digitalisierung im Verfahrensrecht, aber auch mit der Künstlersozialversicherung und dem Krankenversicherungsrecht. Unter anderem ist er Mitherausgeber des Juris-Praxiskommentars zum elektronischen Rechtsverkehr (jurisPK-ERV), des OK-SGB V bei WoltersKluwer, des BeckOGK-SGG, der Zeitschrift "Recht Digital (RDi)" im Beck-Verlag, Mitglied im Beirat der Zeitschrift "Fachanwalt Arbeitsrecht (FA)" im Luchterhand-Verlag und Autor eines eJustice-Praxishandbuchs. Er betreibt unter www.ervjustiz.de einen Blog zum elektronischen Rechtsverkehr und der eAkte.

Seit 2005 ist Prof. Dr. Müller Lehrbeauftragter an der Hochschule Ludwigshafen, seit 2012 an der Philipps-Universität Marburg mit Veranstaltungen zum Sozialrecht, zur Mediation und zum ärztlichen Berufsrecht.

Website: https://www.ervjustiz.de

Verwaltungsblätter BW

August 2018

(...) Der besondere Vorteil des Praxishandbuchs ist neben einem günstigen Preis seine Aktualität. Insbesondere für Nutzer, die sich schnell einen Überblick über die neue Situation des elektronischen Rechtsverkehrs verschaffen wollen, insbesondere für solche, die „erstmals und gegen ihren Willen" damit konfrontiert sind, ist das Praxishandbuch eine wertvolle Hilfe. (...) Wenn der elektronische Rechtsverkehr nun Fahrt aufnimmt, viele der neu aufgetauchten und auftauchenden Fragen Klärungen erfahren, eine Einordnung der sicher zu erwartenden umfangreichen und wohl auch unterschiedlich ausfallenden Rechtsprechung erfolgt, dann wird dieses Praxishandbuch aber zu einem Standardwerk avancieren können.

Rezension

www.edvgt.de

Februar 2019

(...) Er beschreibt detailliert die Funk­ti­ons­weisen der verschiedenen Dienste und beantwortet zugleich rechtliche Fragestellungen in deren Zusammenhang. Es handelt sich also um eine Handreichung von einem Praktiker für Praktiker. (...)

beck-online

August 2019

(...)Müller hat in sein Handbuch seinen umfangreichen Erfahrungsschatz als IT-Referent in der Hessischen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit eingebracht. In seiner umfassenden Darstellung der rechtlichen und organisatorischen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist das Werk einzigartig. Alle, die sich mit beiden Themen befassen, werden auf das Handbuch von Müller gerne als Ratgeber zurückgreifen.

nza

September 2019

(...) Müller hat in sein Handbuch seinen umfangreichen Erfahrungsschatz als IT-Referent in der Hessischen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit eingebracht. In seiner umfassenden Darstellung der rechtlichen und organisatorischen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs und er elektronischen Akte ist das Werk einzigartig. Alle, die sich mit beiden Themen befassen, werden auf das Handbuch von Müller gerne als Ratgeber zurückgreifen.

Sächs. VBI

Mai 2020

(...)Mit dem als Rechtskompendium konzipierten eJustice-Praxishandbuch widmet sich der Autor allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr.
Zutreffend konstatiert Dr. Henning Müller in seiner Einleitung, dass eJustice kein Nischendasein mehr fristet, und macht dies an der Befassung der Gerichte und Fortbildungen mit vielfältigen Rechtsfragen und der Zunahme des elektronischen Rechtsverkehrs über Rechtsanwalts- und Behördenpostfächer fest. Wie fremd der elektronische Rechtsverkehr gleichwohl noch ist, wird dadurch belegt, dass sich der Autor anschließend auf über 60 Seiten ausschließlich den Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr widmet.(…)

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