Viele Gesellschaften werden bei einem Wechsel ihrer Führungskräfte nicht beendet, sondern weitergeführt. Gerade bei Dienstleistungsunternehmen sind diese Wechsel keine Seltenheit. Oft ist auch die Veränderung des Gesellschafterbestandes schwieriger als eine Neugründung. Gerade Altgesellschafter möchten trotz ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft weiterhin Einfluss auf die Geschäfte des Unternehmens haben. Dafür sind entsprechende Klauseln möglich, die bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge mit aufgenommen werden sollten. Genau genommen ist das Thema dieser Arbeit kein neues Problem. Da aber zahlreiche aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen zu Diskussionen geführt haben und dazu auch noch keine Einigkeit besteht, soll diese Arbeit Anregungen für die Steuerberatung in der Praxis vermitteln. Dies wird auch zeigen, dass Steuerrisiken insbesondere in Gestaltungsfällen (z. B. Einbringung oder Umwandlung) drohen. Im weiteren Verlauf der Arbeit kann man auch sehr schnell erkennen, dass der erste Eindruck, bei einem Gesellschafterwechsel ginge es nur um einkommensteuerrechtliche Fragen, täuscht und man manchmal in die Anwendung des UmwStG oder ErbStG gelangt. Zudem wird einer der wichtigsten Punkte die folgende Fragestellung sein: Liegt ein Gewinnrealisierungstatbestand vor, sodass stille Reserven aufzudecken sind? Diese einschlägige Fragestellung wird der Kernpunkt sein, denn regelmäßig wird ein steuerneutraler Wechsel erwünscht sein. Außerdem wird die Thematik dieser Arbeit bei der Planung der Unternehmensnachfolge meistens unnötig hinausgeschoben und die Gesellschafter setzen sich nicht wirklich mit dem Thema auseinander. Zur langfristigen Zukunftssicherung des Unternehmens sollte der Steuerberater frühzeitig Vorschläge machen. Ziel dieser Bachelorarbeit sind Gestaltungen, die die Möglichkeiten eines Gesellschafterwechsels mit deren Folgen und Risiken bedenken.
Es sind momentan noch keine Pressestimmen vorhanden.