Wie sind die rechtlichen Verhältnisse zwischen Urhebern, ausübenden Künstlern, Plattenfirmen, Verlagen und Verwer-tungsgesellschaften in der Musikbranche ausgestaltet und wie werden die einzelnen Akteure durch digitale Privatkopien be-einflusst?
Wie ist die aktuelle Fassung des § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG hin-sichtlich der digitalen Privatkopie von Musik zu bewerten?
In welchem rechtlichen Rahmen muss sich eine Neuregelung bewegen und wie sollte eine Neuregelung konkret aussehen?
Im Rahmen der Beantwortung dieser Fragen wird aufgezeigt, dass die Diskussion um die digitale Privatkopie durch das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Infor-mationsgesellschaft“ vom 26. Oktober 2007 (sog. Zweiter Korb) noch lange nicht beendet wurde und § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG vom Gesetzgeber dringend neu gefasst werden muss.
Studium an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg; Stipendiat am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München; seit 2007 Rechtsreferendar in Hamburg.
Die Lektüre der Arbeit ist ein Genuss. [...] Die Musikindustrie täte jedenfalls gut daran, solche Arbeiten wahrzunehmen.
K&R Bücher
Kommunikation & Recht
November 2008
Aus der Vielzahl juristischer Abhandlungen sei hier die Dissertation Staudachers herausgehoben, welche sich auf die Behandlung digitaler Kopien von Musikwerken beschränkt. Als ihre Besonderheit dürfen eine große Anzahl illustrierender Schaubilder sowie ihre praxisnahe Perspektive gelten. Nach einer Einführung, die der Systematik der privaten Vervielfältigung und technischen Anmerkungen gewidmet is, stellt der Verfasser in Teil I die Akteure der "Musikbranche" vor.
Die digitale Privatkopie gem. §53 UrhG in der Musikbranche
Ufita - Archiv für Urheber- und Medienrecht
Januar 2009
Der Verf. weist in detaillierten Untersuchungen nach, dass Privatkopien von Musik entgegen den Behauptungen der Rechteverwerter den Urhebern nicht schaden (...). Die Ausführungen sind reich dokumentiert und voll von neu erarbeitetem empirischem Material.
Lektüre ist ein Genuss
MMR aktuellAugust 2008
Die Lektüre der Arbeit ist ein Genuss. [...] Die Musikindustrie täte jedenfalls gut daran, solche Arbeiten wahrzunehmen.
K&R Bücher
Kommunikation & RechtNovember 2008
Aus der Vielzahl juristischer Abhandlungen sei hier die Dissertation Staudachers herausgehoben, welche sich auf die Behandlung digitaler Kopien von Musikwerken beschränkt. Als ihre Besonderheit dürfen eine große Anzahl illustrierender Schaubilder sowie ihre praxisnahe Perspektive gelten. Nach einer Einführung, die der Systematik der privaten Vervielfältigung und technischen Anmerkungen gewidmet is, stellt der Verfasser in Teil I die Akteure der "Musikbranche" vor.
Die digitale Privatkopie gem. §53 UrhG in der Musikbranche
Ufita - Archiv für Urheber- und MedienrechtJanuar 2009
Der Verf. weist in detaillierten Untersuchungen nach, dass Privatkopien von Musik entgegen den Behauptungen der Rechteverwerter den Urhebern nicht schaden (...). Die Ausführungen sind reich dokumentiert und voll von neu erarbeitetem empirischem Material.