Bereits im 16. Jahrhundert formierten sich erste deutsche evangelische Auslandsgemeinden in den Haupt- und Handelsstädten Europas. Nach Ende des Ersten Weltkrieges 1918 bedeutete die staatlich proklamierte Trennung von Landeskirchen und staatlichen Institutionen in Deutschland auch hier einen Einschnitt. Der Deutsche Evangelische Kirchenbund formulierte deshalb 1922 die weltweite deutsche evangelische Auslandsarbeit erstmals als landeskirchliche Gesamtaufgabe. Die Arbeit zeigt, dass die deutschen evangelischen Auslandsgemeinden in den Hauptstädten der ehemaligen Kriegsgegner London, Rom und Paris die aus Berlin vorgelegten Leitlinien und Konzeptionen in den Folgejahren verschieden konkretisierten. Konfessionelle und nationale Faktoren waren hierbei mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung auf allen Ebenen prägend. 1934 setzt mit der Gründung des Kirchlichen Amtes für auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Evangelischen Kirche die Einordnung in eine neue institutionelle Phase ein.
Es sind momentan noch keine Pressestimmen vorhanden.