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Der zweite Fall
Betrachtungen eines Bußrichters
Gesellschaft, Politik & Medien
ePUB
173,5 KB
DRM: Wasserzeichen
ISBN-13: 9783732215393
Verlag: BoD - Books on Demand
Erscheinungsdatum: 06.07.2013
Sprache: Deutsch
Barrierefreiheit: Eingeschränkt zugänglich
erhältlich als:
9,99 €
inkl. MwSt.
sofort verfügbar als Download
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Mehr InfosKnapp vierzig Jahre nachdem sich Johannes Clamans von seinem fiktiven Gesprächspartner getrennt hat, trifft er ihn im Mexico City wieder und läßt die vergangenen Jahrzehnte Revue passieren.
Die Erzählung beschreibt eine illusionslose Bestandsaufnahme der wichtigsten Bereiche zivilisierten Lebens. Das „Gespräch“ hat nicht so sehr die philosophische Auseinandersetzung unter dem Aspekt jenes Camus'schen Nihilismus zum Inhalt, sondern unterzieht die gewöhnlichen Alltäglichkeiten einer ungeschminkten Betrachtung, bei der daraus resultierende zynische Blickwinkel nicht beabsichtigt, sondern fast zwangsläufig den Rang einer Notwendigkeit einnimmt, die beim Lesen kaum positive Perspektiven übrig läßt.
Viele, der bislang fixen und gesicherten Erkenntnisse werden unter völlig anderen Aspekten betrachtet und führen schlußfolgernd zu anderen Bewertungen.
Wenngleich sich am Schluß scheinbar unerwartet Versöhnliches abzeichnet, ist dieses nicht als spätes Eingeständnis des Bußrichters zu verstehen, sondern als konsequente Folgerung seiner Abrechnung mit den Un-Werten und Maximen seiner Zeit.
Die Erzählung beschreibt eine illusionslose Bestandsaufnahme der wichtigsten Bereiche zivilisierten Lebens. Das „Gespräch“ hat nicht so sehr die philosophische Auseinandersetzung unter dem Aspekt jenes Camus'schen Nihilismus zum Inhalt, sondern unterzieht die gewöhnlichen Alltäglichkeiten einer ungeschminkten Betrachtung, bei der daraus resultierende zynische Blickwinkel nicht beabsichtigt, sondern fast zwangsläufig den Rang einer Notwendigkeit einnimmt, die beim Lesen kaum positive Perspektiven übrig läßt.
Viele, der bislang fixen und gesicherten Erkenntnisse werden unter völlig anderen Aspekten betrachtet und führen schlußfolgernd zu anderen Bewertungen.
Wenngleich sich am Schluß scheinbar unerwartet Versöhnliches abzeichnet, ist dieses nicht als spätes Eingeständnis des Bußrichters zu verstehen, sondern als konsequente Folgerung seiner Abrechnung mit den Un-Werten und Maximen seiner Zeit.
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