Das Beherrschen korrekter Definitionen ist für das Bestehen von Strafrechtsklausuren wesentlich. Einige geläufige Definitionen müssen Sie in jeder Klausur aus dem Gedächtnis abrufen können, ohne lange nachdenken zu müssen. Andere ungewöhnlichere Definitionen sollten zumindest in einer Klausur grob hergeleitet werden können. Gerade für Anfänger ist eine solche Differenzierung schwierig. Dieses Überblickswerk soll das Lernen von Strafrechtsdefinitionen erleichtern. Viel Erfolg in der Klausur und in der Hausarbeit!
Dr. jur. Martin Berger Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig Promotion an der Universität Leipzig -war als Korrektor und Dozent im Strafrecht tätig- Führungskraft in der sächsischen Finanzverwaltung
Es sind momentan noch keine Pressestimmen vorhanden.