Die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr fassen die wesentlichen Informationen zu Form- und Fristfragen zusammen und bieten einen übersichtlichen, strukturierten Überblick mit zahlreichen Grafiken und Schaubildern. Sie geben einen ausführlichen Einblick in die richterlichen Aufgaben bei der Prüfung der besonderen formellen Voraussetzungen im elektronischen Rechtsverkehr und geben Empfehlungen für Hinweispflichten und Rechtsfolgen bei Verstößen. Verfahrensbeteiligte und ihre Bevollmächtigten erhalten hierdurch wertvolle Anregungen für das eigene prozessuale Verhalten, Sorgfaltspflichten und Hinweise auf Haftungsfallen.
Die hier gezeigten Prüfungspunkte entsprechen dabei den Inhalten der üblichen Schulungen und Bearbeiterhinweise in der Justiz der Länder. Stand der Bearbeitung ist der 15. Februar 2026.
Die Checklisten ergänzen damit das ausführliche "eJustice-Praxishandbuch" mit erläuternden systematischen Darstellungen und Übersichten.
Aus dem Inhalt: - Prüfungsschemata für Form- und Fristfragen des elektronischen Rechtsverkehrs, - Überblick über die sicheren Übermittlungswege (beA, beN, beSt, beBPo, eBO und "Mein Justizpostfach" (MJP), - Anforderungen an die Bearbeitbarkeit elektronischer Dokumente, - Störungs- und Fehlerfolgen in digitalen Geschäftsprozessen einschließlich Textmuster, - Überblick über den Inhalt von Transfervermerken und Prüfprotokollen, sowie dem Prüfvermerk, - verfahrensrechtliche Hinweispflichten und Rechtsbehelfsbelehrungen.
Prof. Dr. Henning Muller ist Präsident des Sozialgerichts Frankfurt am Main. Zuvor war er als Richter am Hessischen Landessozialgericht und als Präsidialrichter für IT und Organisation zuständig.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen eJustice, elektronischer Rechtsverkehr, SGB V und KSVG. Er ist unter anderem Autor des "eJustice-Praxishandbuchs."
Im Nebenamt ist Herr Prof. Müller Lehrbeauftragter fur Gesundheitsrecht und fur Mediation an der Philipps-Universitat Marburg, sowie Honorarprofessor der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen im Fachbereich Soziale Arbeit. Prof. Müller ist Mitglied des Hessischen Justizprüfungsamts. Er ist regelmäßiger Referent, unter anderem bei der Deutschen Richterakademie, Justizakademien mehrerer Bundesländer und anderer Fortbildungseinrichtungen u.a. für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Prof. Müller betreibt einen Blog zum elektronischen Rechtsverkehr unter www.ervjustiz.de.
Die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr fassen die wesentlichen Informationen zu Form- und Fristfragen zusammen und bieten einen übersichtlichen, strukturierten Überblick mit zahlreichen Grafiken und Schaubildern. Sie geben einen ausführlichen Einblick in die richterlichen Aufgaben bei der Prüfung der besonderen formellen Voraussetzungen im elektronischen Rechtsverkehr und geben Empfehlungen für Hinweispfichten und Rechtsfolgen bei Verstößen. Verfahrensbeteiligte und ihre Bevollmächtigten erhalten hierdurch wertvolle Anregungen für das eigene prozessuale Verhalten, Sorgfaltspfl ichten und Hinweise auf Haftungsfallen.
Buchbesprechung
Amtsblatt der Regierung von UnterfrankenFebruar 2025
Die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr fassen die wesentlichen Informationen zu Form- und Fristfragen zusammen und bieten einen übersichtlichen, strukturierten Überblick mit
zahlreichen Grafiken und Schaubildern. Sie geben einen ausführlichen Einblick in die richterlichen Aufgaben bei der Prüfung
der besonderen formellen Voraussetzungen im elektronischen Rechtsverkehr und geben Empfehlungen für Hinweispfichten und Rechtsfolgen bei Verstößen. Verfahrensbeteiligte und ihre
Bevollmächtigten erhalten hierdurch wertvolle Anregungen für das eigene prozessuale Verhalten, Sorgfaltspfl ichten und Hinweise auf Haftungsfallen.