Die nach dem russischen Überfall der Ukraine 2022 von Bundeskanzler Scholz ausgerufene Zeitenwende beinhaltete unter anderem eine sofortige Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr für die Landes- und Bündnisverteidigung. Das ist nicht die erste Zeitenwende, der sich deutsche Streitkräfte zu stellen haben. Das Ende des Kalten Krieges und die Auflösung des Warschauer Pakts sowie der Sowjetunion ab 1990 markierten eine Zeitenwende für die Bundeswehr mit entgegengesetztem Vorzeichen: Friedenseuphorie und die Einlösung einer Friedensdividende führten zu einer massiven Umfangsreduzierung und zu einem drastischen Fähigkeitsabbau bei allen Teilstreitkräften. Landes- und Bündnisverteidigung waren von nachrangiger Priorität, Krisenprävention und -intervention auch und vor allem außerhalb des NATO-Gebiets standen im Fokus des notwendigen Fähigkeitsprofils. Das Buch zeichnet den Zeitraum zwischen diesen Zeitenwenden in einem breiten methodischen Fächer nach. Durchgängiges Kernelement sind Auszüge aus der 2022 publizierten Dissertation 'Ein Dach über Europa. Politische Symbolik und militärische Relevanz der deutschen bodengebundenen Luftverteidigung 1990 bis 2014' (Hartung 2022). Diese mit Schwerpunkt unter politischen und strukturellen Gesichtspunkten angestellten Betrachtungen werden ergänzt durch 26 Autorenbeiträge in Form von Zeitzeugenberichten zu Ausbildung, Übungen, konzeptionellen Veränderungen, internationaler Zusammenarbeit, Rüstungsprojekten und scharfen Einsätzen bis hin zur Verlegung in das osteuropäische NATO-Gebiet als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine. Der Inhalt des Buches verdeutlicht, dass der Wahlspruch der NATO VIGILIA PRETIUM LIBERTATIS - Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit von zeitloser Bedeutung ist und die bodengebundene Luftverteidigung der Luftwaffe bei der Operationalisierung dieses Wahlspruchs eine wichtige Funktion hat.
Hartung, Friederike C., Major Dr. phil., wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Potsdam, von 2012 bis 2018 Angehörige des FlaRakG 1 und des KdoLw.
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